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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

TS Service Supply GmbH
Stand: August 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der TS Service Supply GmbH, Helmholtzstraße 2-9, 10587 Berlin (nachfolgend „wir“ oder „Auftragnehmer“), mit Unternehmen, öffentlichen Auftraggebern und, soweit ausdrücklich einbezogen, Verbrauchern (nachfolgend „Kunde“).

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Dienstleistungen und Werkleistungen, insbesondere für:

  • Montage-, Vermessungs- und Vor-Ort-Termine

  • Maler-, Renovierungs- und Objektleistungen

  • Arbeitnehmerüberlassung

  • ergänzende organisatorische und kaufmännische Dienstleistungen

1.2 Maßgeblich ist jeweils das konkret vereinbarte Leistungsbild im Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Einzelvertrag. Spezielle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

1.3 Für die Arbeitnehmerüberlassung gelten ergänzend das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie der jeweils geschlossene Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Der Überlassungsvertrag muss vor Einsatzbeginn schriftlich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet und von beiden Seiten unterzeichnet sein.

1.4 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, durch Unterzeichnung eines Vertrages oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

2.2 Angaben auf der Website, in Präsentationen oder ähnlichen Unterlagen sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot dar.

2.3 Nachträgliche Leistungsänderungen, Zusatzleistungen und Mehraufwand, der auf unzutreffenden Angaben, fehlender Mitwirkung oder nicht erkennbaren Gegebenheiten vor Ort beruht, sind gesondert zu vergüten.

Der Kunde hat das Recht, erteilte Beauftragungen bis zu 24 Stunden vor Beginn der Leistungserbringung zu stornieren. Beauftragungen, die montags beginnen, können bis spätestens am vorangehenden Freitag um 16 Uhr kostenfrei storniert werden. Die Stornierung muss in Textform erfolgen. Spätere Stornierungen sind nur möglich, wenn der Kunde 50% der vereinbarten Vergütung übernimmt. Gesetzliche Widerrufsrechte für Verbraucher bleiben unberührt.

Service Supply ist berechtigt, Beauftragungen zu stornieren, wenn diese aus Gründen, die nicht von Service Supply zu vertreten sind, nicht durchgeführt werden können. Dies betrifft insbesondere 

  • höhere Gewalt, Streiks, Pandemieereignisse,
  • den Ausfall vorgesehener Fahrer aufgrund von Krankheit oder Unfall sowie den Ausfall zur Anfahrt genutzter Verkehrsmittel. 

Soweit möglich und zulässig, wird Service Supply dem Kunden in solchen Fällen eine Terminverschiebung anbieten.

3. Leistungsumfang

3.1 Art, Umfang, Ort, Zeitraum und Vergütung der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag. Wir schulden die vereinbarte Leistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg des Kunden, soweit nicht ausdrücklich ein Werkvertrag mit definiertem Erfolg vereinbart ist.

3.2 Wir sind berechtigt, geeignete Nachunternehmer oder Kooperationspartner einzusetzen, insbesondere bei Maler- und Objektleistungen. Der Vertragspartner des Kunden bleibt die TS Service Supply GmbH, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3.3 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Unverbindliche Zeitfenster oder geplante Einsatztermine sind Planungsangaben.

3.4 Wir dürfen Teilleistungen erbringen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Zugänge, Unterlagen, Genehmigungen, Ansprechpartner und örtlichen Voraussetzungen zur Verfügung.

4.2 Der Kunde stellt sicher, dass der Einsatzort bzw. das Objekt gefahrlos zugänglich, frei von nicht mitgeteilten Risiken und für die vereinbarte Leistung geeignet ist.

4.3 Verzögerungen, Wartezeiten, Fehlanfahrt oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder unzutreffender Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden und können gesondert berechnet werden.

4.4 Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.

5. Preise, Abrechnung, Zahlung

5.1 Es gelten die im Auftrag genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich als Bruttobetrag ausgewiesen.

5.2 Reisezeiten, Fahrtkosten, Parkgebühren, Material, Entsorgung, Zuschläge für Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit sowie Wartezeiten sind gesondert zu vergüten, soweit nicht ausdrücklich eingeschlossen.

5.3 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

5.4 Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen, Vorkasse oder Sicherheit zu verlangen, insbesondere bei Erstaufträgen, höherem Materialeinsatz oder erkennbar schlechter Zahlungsfähigkeit.

5.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Wir können die weitere Leistung zurückhalten, bis offene Beträge ausgeglichen sind.

5.6 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Abnahme und Mängel

6.1 Werkleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt, nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige wesentliche Mängel rügt oder uns trotz angemessener Fristsetzung keine Abnahme ermöglicht.

6.2 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

6.3 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Abnahme oder Übergabe schriftlich anzuzeigen. Unternehmer haben die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB entsprechend zu beachten, soweit anwendbar.

6.4 Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder erneute Leistung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziffer 7.

6.5 Mängelansprüche von Unternehmern verjähren in 12 Monaten ab Abnahme bzw. Übergabe, soweit nicht gesetzlich eine längere Frist zwingend vorgeschrieben ist. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Vorsatz, arglistigem Verschweigen, Übernahme einer Garantie sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

7. Haftung

7.1 Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

7.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

7.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftung bleiben unberührt.

7.5 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Organe, Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

8. Höhere Gewalt und Leistungshindernisse

8.1 Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfall wesentlicher Zulieferungen, Krankheit eingesetzter Schlüsselkräfte, extreme Witterung oder sonstige unvorhersehbare und nicht von uns zu vertretende Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

8.2 Wird die Leistung hierdurch für mehr als 30 Tage wesentlich erschwert oder unmöglich, können beide Parteien den betroffenen Auftrag kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

9. Besondere Bedingungen: Montage und Vermessung

9.1 Montage-, Vermessungs- und Dokumentationstermine dienen der strukturierten Aufnahme vor Ort. Eine Planungs-, Statik-, Genehmigungs- oder Ausführungsgarantie schulden wir nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

9.2 Der Kunde stellt zutreffende Objektangaben, Zugang, Ansprechpartner vor Ort und die erforderliche Mitwirkung Dritter sicher.

9.3 Kommt ein Termin aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht zustande, können Anfahrt, Wartezeit und ausgefallene Einsatzzeit berechnet werden. Umbuchungen sind möglichst 48 Stunden vorher mitzuteilen.

9.4 Überlassene Dokumentationen, Fotos, Maße und Berichte dürfen vom Kunden nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte zur eigenen wirtschaftlichen Verwertung bleibt uns vorbehalten, soweit nicht anders vereinbart.

10. Besondere Bedingungen: Maler- und Objektleistungen

10.1 Grundlage sind das Angebot und die dort beschriebenen Leistungen. Nicht ausdrücklich enthaltene Arbeiten, insbesondere zusätzliche Untergrundvorbereitungen, Schadstoffsanierung, Gerüst, Entsorgung Sonderabfall oder Folgegewerke, sind Zusatzleistungen.

10.2 Der Kunde verschafft freien Zugang, Strom, Wasser, Abstellflächen und, soweit erforderlich, die Zustimmung von Eigentümern, Mietern oder Hausverwaltungen.

10.3 Verdeckte Mängel des Untergrunds, Feuchtigkeit, Schimmel, nicht tragfähige Altbeschichtungen oder nicht mitgeteilte Einbauten berechtigen uns zur Anpassung von Leistung, Termin und Vergütung.

10.4 Außenarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden. Hieraus entstehen keine Schadensersatzansprüche, soweit wir die Verschiebung nicht zu vertreten haben.

10.5 VOB/B gilt nur, wenn ihre Geltung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Andernfalls gelten BGB und diese AGB.

10.6 Farbton, Oberfläche und Glanzgrad können material-, untergrund- und lichtbedingt geringfügig abweichen. Solche Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich sind.

11. Besondere Bedingungen: Arbeitnehmerüberlassung

11.1 Die Überlassung von Arbeitnehmern erfolgt ausschließlich auf Grundlage eines vor Einsatzbeginn schriftlich geschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsvertrages. Diese AGB gelten ergänzend, soweit der Überlassungsvertrag nichts Abweichendes regelt.

11.2 Wir überlassen dem Kunden als Entleiher vorübergehend Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung. Der Kunde übt das arbeitsbezogene Weisungsrecht aus und gliedert die überlassenen Arbeitnehmer in seine Arbeitsorganisation ein.

11.3 Der Kunde teilt uns vor Vertragsschluss wahrheitsgemäß insbesondere mit:

  • Einsatzort, Tätigkeitsbeschreibung und erforderliche Qualifikation

  • Arbeitszeit, Schichtmodell und besondere Belastungen

  • vergleichbare Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaft für den Gleichstellungsgrundsatz

  • arbeitsschutzrelevante Gefährdungen, erforderliche Unterweisungen und Schutzausrüstung

  • bei Security-Einsätzen die jeweils erforderlichen Erlaubnisse, Sachkundenachweise und Objektvorgaben

11.4 Der Kunde ist für Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Pausen, Einsatzsteuerung und die Einhaltung objektbezogener Vorschriften am Einsatzort verantwortlich. Er unterweist die überlassenen Arbeitnehmer angemessen und stellt erforderliche Schutzausrüstung zur Verfügung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

11.5 Die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer und der Gleichstellungsgrundsatz sind einzuhalten. Der Kunde wird uns unverzüglich informieren, wenn sich Einsatzbedingungen, Vergleichsentgelte oder der geplante Einsatzzeitraum ändern.

11.6 Eine Überlassung in unzulässige Bereiche, insbesondere in verbotene Tätigkeiten des Baugewerbes nach § 1b AÜG, findet nicht statt. Der Kunde steht dafür ein, dass der konkrete Einsatz zulässig ist.

11.7 Kommt ein vereinbarter Einsatz aus Gründen nicht zustande, die der Kunde zu vertreten hat, bleibt die vereinbarte Vergütung für die ausgefallene Zeit geschuldet, soweit wir die betreffende Arbeitskraft nicht anderweitig einsetzen können. Das gilt entsprechend für verspätete Stornierungen.

11.8 Der Kunde darf überlassene Arbeitnehmer während des laufenden Einsatzes und für 6 Monate danach nicht abwerben, es sei denn, eine Übernahme ist mit uns gesondert vereinbart. Für eine einvernehmliche Übernahme kann eine angemessene Vermittlungsprovision vereinbart werden.

11.9 Überlassene Arbeitnehmer sind nicht berechtigt, uns gegenüber den Kunden zu vertreten oder zusätzliche Leistungen zuzusagen.

12. Eigentum, Unterlagen, Referenz

12.1 Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.

12.2 Von uns erstellte Konzepte, Checklisten, Formulare, Fotos und Dokumentationen bleiben unser geistiges Eigentum, soweit nicht anders vereinbart. Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht für den Vertragszweck.

12.3 Wir dürfen den Kunden als Referenz nennen, sofern der Kunde dem nicht widerspricht und keine entgegenstehenden Geheimhaltungsabreden bestehen. Die Nutzung von Kundenlogos bedarf der vorherigen Zustimmung.

13. Datenschutz und Geheimhaltung

13.1 Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte Geschäfts- und Kundendaten vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung.

13.2 Personenbezogene Daten werden nach den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet. Ergänzend gilt unsere Datenschutzerklärung.

13.3 Der Kunde stellt sicher, dass uns übermittelte Daten rechtmäßig überlassen werden dürfen.

14. Kündigung

14.1 Dauerschuldverhältnisse können nach den gesetzlichen Vorschriften und den im Einzelvertrag geregelten Fristen gekündigt werden.

14.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug trotz Fristsetzung, erheblicher Verletzung von Mitwirkungspflichten, unzulässigem Einsatz überlassener Arbeitnehmer oder Wegfall erforderlicher Erlaubnisse.

14.3 Bei vorzeitiger Beendigung sind bereits erbrachte Leistungen sowie entstandener und nicht vermeidbarer Aufwand zu vergüten.

15. Widerruf bei Verbrauchern

15.1 Ist der Kunde Verbraucher und wurde der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen, steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschluss greift.

15.2 Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

15.3 Unternehmer haben kein gesetzliches Widerrufsrecht.

16. Subunternehmer

Service Supply darf Dritte als Subunternehmer einschalten und außerdem auch gff. Überführungen von eigener Achse auf Fremdtransport umstellen, sofern hierdurch Mehrkosten für den Kunden nicht anfallen. Die Verantwortlichkeit von Service Supply für die ihr obliegende Leistung und Sorgfalt bleibt hiervon unberührt.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

17.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

17.4 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Das gilt auch für die Änderung dieser Klausel.