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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeine Regelungen

1.1 Auftragserteilung

Service Supply erbringt Leistungen aufgrund individuell zwischen ihr und dem Kunden vereinbarter Einzelbeauftragungen (im Folgenden „Einzelauftrag“ genannt). Einzelaufträge werden entweder in Textform oder durch digitale Beauftragung erteilt.
Für die digitale Bestellabwicklung stellt Service Supply dem Kunden Zugang zu einem Serviceportal zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nur autorisierten Personen zugänglich zu machen. Sollte eine Autorisierung entfallen, muss der Kunde den Zugang zum Portal sperren oder den Anbieter entsprechend informieren. Alle Beauftragungen, die mit den Zugangsdaten des Kunden erteilt werden, gelten als autorisiert. Der Kunde muss Service Supply unverzüglich über den Verlust oder unbefugten Zugriff auf seine Zugangsdaten informieren.

Für Bestellungen über das Portal gilt: Der Kunde gibt seine Vertragserklärung ab, indem er die Schaltfläche „Zahlungspflichtig Buchen“ betätigt und somit seine Anfrage übermittelt. Vor dem Abschicken der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben jederzeit ändern, einsehen und korrigieren. Der Antrag des Kunden kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde im Bestellvorgang die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hat. Gegenüber Unternehmern können diese AGB auch in anderer Form einbezogen werden und gelten in der jeweils letzten Fassung auch für zukünftige Bestellungen des Kunden, ohne dass sie erneut erwähnt werden müssen.

Ein Einzelauftrag gilt als verbindlich erteilt, wenn Service Supply den Auftrag des Kunden angenommen hat. Die von Service Supply zu erbringenden Leistungen gelten, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, als Dienstleistungen im Sinne des Dienstvertragsrechts gemäß §§ 611ff BGB.

1.2 Stornierung

Der Kunde hat das Recht, erteilte Beauftragungen bis zu 72 Stunden vor Beginn der Leistungserbringung zu stornieren. Die Stornierung muss in Textform erfolgen. Spätere Stornierungen sind nur möglich, wenn der Kunde 50% der vereinbarten Vergütung übernimmt. Gesetzliche Widerrufsrechte für Verbraucher bleiben unberührt.

Service Supply ist berechtigt, Beauftragungen zu stornieren, wenn diese aus Gründen, die nicht von Service Supply zu vertreten sind, nicht durchgeführt werden können. Dies betrifft insbesondere 

  • höhere Gewalt, Streiks, Pandemieereignisse,
  • den Ausfall vorgesehener Fahrer aufgrund von Krankheit oder Unfall sowie den Ausfall zur Anfahrt genutzter Verkehrsmittel. 

Soweit möglich und zulässig, wird Service Supply dem Kunden in solchen Fällen eine Terminverschiebung anbieten.

Der Kunde hat das Recht, erteilte Beauftragungen bis zu 24 Stunden vor Beginn der Leistungserbringung zu stornieren. Beauftragungen, die montags beginnen, können bis spätestens am vorangehenden Freitag um 16 Uhr kostenfrei storniert werden. Die Stornierung muss in Textform erfolgen. Spätere Stornierungen sind nur möglich, wenn der Kunde 50% der vereinbarten Vergütung übernimmt. Gesetzliche Widerrufsrechte für Verbraucher bleiben unberührt.

Service Supply ist berechtigt, Beauftragungen zu stornieren, wenn diese aus Gründen, die nicht von Service Supply zu vertreten sind, nicht durchgeführt werden können. Dies betrifft insbesondere 

  • höhere Gewalt, Streiks, Pandemieereignisse,
  • den Ausfall vorgesehener Fahrer aufgrund von Krankheit oder Unfall sowie den Ausfall zur Anfahrt genutzter Verkehrsmittel. 

Soweit möglich und zulässig, wird Service Supply dem Kunden in solchen Fällen eine Terminverschiebung anbieten.

1.3 Mitwirkung

Der Kunde verpflichtet sich, Service Supply rechtzeitig und vollständig alle notwendigen Informationen zur Vertragsdurchführung bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere:

  • Ort, Zeit und Modalitäten der Abholung und Ablieferung, 
  • der Fahrzeugtyp 
  • alle Faktoren, die wesentlichen Einfluss auf die Ausführung des Auftrags, die Verkehrssicherheit und Bedienbarkeit des Fahrzeugs sowie die Durchführung der Übernahme und Abgabe haben können,
  • sowie alle bekannten Besonderheiten des Auftrags und des Fahrzeugs, die für die Auftragsausführung relevant sind, wie z.B. Besonderheiten der Bedienung und witterungsentsprechende Bereifung.

Der Kunde hat Service Supply in angemessenem Umfang zu unterstützen und unentgeltlich alle für die Leistung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dies umfasst insbesondere:

  • eine angemessene Einweisung des Fahrers und die Übergabe aller notwendigen Nachweise, Dokumente, Schlüssel und Informationen.
  • die unverzügliche Information des Kunden über für die Ausführung des Vertrags relevante Ereignisse während der Ausführung des Vertrags, beispielsweise notwendig werdende Änderungen oder das Bekanntwerden von Ausführungshindernissen auf Kundeseite.

Sollte der Kunde erforderliche Voraussetzungen nicht oder nur mangelhaft bereitstellen, trägt er die Verantwortung für die daraus resultierenden Folgen und muss entstehende Wartezeiten gesondert vergüten. Vereinbarte Leistungstermine verschieben sich entsprechend der Dauer der Verzögerung.

1.4 Ansprechpartner

Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der während der regulären Geschäftszeiten (werktags von 9 bis 17 Uhr) erreichbar sein und Entscheidungen treffen oder kurzfristig herbeiführen kann.

1.5 Leistungsänderungen/Ausfälle

Jede nachträgliche Änderung von Gegenstand, Art und Umfang der Vertragsleistung bedarf der Zustimmung von Service Supply und muss in Textform vereinbart werden. Entstehende Wartezeiten und Mehraufwand durch Änderungen oder Verspätungen des Kunden werden jeweils mit 30€ je 31 Minuten Wartezeit abgerechnet.

Bei Leistungsausfall aus Gründen, die nicht von Service Supply zu vertreten sind, wie z.B. ein nicht fahrbereites Fahrzeug, muss der Kunde die gesamte vereinbarte Vergütung sowie Mehrkosten und Vergütung für Wartezeiten entrichten.

Service Supply ist berechtigt, angemessene Mehrkosten zu berechnen bei Mehraufwendungen der Anreise aufgrund von Streiks, Verspätungen oder Ausfällen öffentlicher Verkehrsmittel sowie bei schlechter Verkehrsanbindung des Abholortes (Fußweg mehr als 20 Minuten oder Entfernung mehr als 2 Kilometer von der am nächsten gelegenen Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels). Zudem können kleinere Schäden oder Mängel, die eine erfolgreiche und sichere Ausführung der Überführung verhindern, auf Kosten des Kunden behoben werden (Beseitigungskosten bis zu Euro 120 inklusive Mehrwertsteuer). Schäden oder Mängel welche sich erst nach Abholung des Fahrzeugs zeigen und welche einer erfolgreichen, sicheren und zeitgerechten Ausführung der Überführungsfahrt entgegenstehen, werden durch eine Fachwerkstatt oder eine vergleichbar qualifizierte Einrichtung (beispielsweise ADAC) auf Kosten des Kunden beseitigt. Dies betrifft insbesondere die Reparatur von Reifen oder Ventilen, das Ersetzen ausgefallener Leuchtmittel und vergleichbare Pannen-Maßnahmen, das Nachfüllen fehlender Schmierstoffe etc..

1.6 Leistungsgegenstand und Informationen

Der Kunde ist für die Spezifizierung der jeweiligen Leistung verantwortlich. Service Supply ist nicht zu vorvertraglicher Prüfung und Beratung verpflichtet, wird jedoch den Kunden auf erkannte Unklarheiten hinweisen. Einschränkungen, Verschiebungen oder Leistungsänderungen gehen zulasten des Kunden.

Service Supply kann alle Angaben des Kunden als vollständig und korrekt annehmen und ist zu Nachforschungen nicht verpflichtet, wird den Kunden jedoch auf erkannte Lücken und Fehler hinweisen.

1.7 Personal

Service Supply ist bei der Auswahl des eingesetzten Personals grundsätzlich frei. Mitarbeiter von Service Supply treten nicht in ein Arbeitsverhältnis zum Kunden und das Weisungsrecht bleibt ausschließlich bei Service Supply. Änderungen von Vertrag oder Leistung sind mit dem unter Ziffer 1.4 genannten Ansprechpartner abzustimmen. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf Änderungen von Vertrag oder Leistung.

1.8 Serviceportal

Das Serviceportal von Service Supply wird grundsätzlich durchgehend an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden bereitgestellt. Service Supply garantiert jedoch nicht die ständige Verfügbarkeit und ist berechtigt, das Portal für Wartung, Fortentwicklung und Fehlerbehebung temporär außer Betrieb zu nehmen. Das Serviceportal ist nicht Vertragsgrundlage und Service Supply behält sich vor, es fortzuentwickeln, zu ändern oder durch andere Methoden zu ersetzen.

2. Leistungsausführung

2.1 Gegenstand

Soweit nicht im Einzelfall anders vereinbart, schuldet Service Supply die Durchführung der jeweils vereinbarten Überführungsfahrt unter Berücksichtigung der vereinbarten Routen und der vereinbarten Zeitfenster. Service Supply ist nach billigem pflichtgemäßen Ermessen zur eigenständigen Abänderung von Zeiten und Fahrtrouten berechtigt, wenn hierzu gewichtige Gründe vorliegen, insbesondere:

  • Sperrungen oder Staus, die die Befolgung der vereinbarten Fahrtroute oder die Einhaltung des vereinbarten Zeitplans unmöglich oder für Service Supply unzumutbar machen;
  • nicht von Service Supply durch vertragswidriges Verhalten verursachte Überschreitungen von Lenk-, Pausen- oder Arbeitszeiten;
  • Witterungsbedingungen;
  • Pannen, Schäden und Unfälle
  • erforderliches Aufladen, Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Ladestationen, Lademanagement von E-Fahrzeugen.

Vereinbarte Zeitfenster und Termine verstehen sich vorbehaltlich der Umsetzbarkeit im ordentlichen Geschäftsgang und unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Verkehrs- und Transportlage und Straßenbedingungen nach Maßgabe der jeweils aktuellen Informationslage.

Die Beförderung von Personen im Rahmen der Überführung ist ausgeschlossen.

2.2 Qualität

Service Supply erbringt die Leistungen mit Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit eines ordentlichen Kaufmanns. Soweit keine Abreden getroffen sind, erbringt Service Supply die Leistungen nach ihrem billigen Ermessen unter Berücksichtigung der zu erwartenden fachlichen Sorgfalt. Dies betrifft insbesondere die Festlegung der Fahrtroute. Bei der Fahrtroutenberechnung bemüht sich Service Supply um die unter Berücksichtigung von Entfernung, Verbrauch und Fahrzeit effizienteste Routen-Auswahl unter Priorisierung des Faktors der Entfernung.

2.3 Subunternehmer

Service Supply darf Dritte als Subunternehmer einschalten und außerdem auch gff. Überführungen von eigener Achse auf Fremdtransport umstellen, sofern hierdurch Mehrkosten für den Kunden nicht anfallen. Die Verantwortlichkeit von Service Supply für die ihr obliegende Leistung und Sorgfalt bleibt hiervon unberührt.

3. Schäden und Versicherungen

3.1 Fahrzeug-Versicherung und Zustand

Der Kunde garantiert, dass alle unter diesem Vertrag überführten Fahrzeuge für die gesamte Fahrtroute und während der gesamten Überführungsdauer gesetzlich haftpflichtversichert sind.

Der Kunde ist dafür verantwortlich und versichert, dass die unter diesem Vertrag zu überführenden Fahrzeuge für die gesamte Leistungsdauer in einem ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand sind, den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden dürfen. Über alle wesentlichen Besonderheiten des Fahrzeugs informiert der Kunde Service Supply bei Beauftragung, insbesondere auch über bekannte Mängel, Beschädigungen und erforderliche besondere Vorsichtsmaßnahmen. Der Kunde stellt Service Supply von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertragsverhältnisses entstehen und/oder geltend gemacht werden, soweit der Grund der Schadensentstehung in der Sphäre des Kunden besteht, insbesondere infolge von Mängeln des Fahrzeugs und/oder der zugehörigen Rechtsverhältnisse und Dokumente und/oder des Versicherungsschutzes.

3.2 Schäden

Das Fahrzeug befindet sich in dem Zeitraum zwischen der Fahrzeugübernahme durch Service Supply (oder ihrer Erfüllungsgehilfen) und der Fahrzeugrückgabe an den Kunden (oder einen vom Kunden benannten Dritten) im Besitz von Service Supply. Service Supply haftet nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen für tatsächlich entstandene Schäden, die während ihres Besitzes des Fahrzeugs entstehen. Ersatzleistungen Dritter bzw. gegen Dritte bestehende Ersatzansprüche des Kunden (z.B. aus Versicherungsverhältnissen) sind hierbei stets anzurechnen. Für bei Übergabe bereits vorhandene oder nach Abgabe entstandene Schäden haftet Service Supply nicht.

Bei Übergabe des Fahrzeugs wird von Service Supply ein Protokoll über den Fahrzeugzustand gefertigt. Ist der Kunde bei Übergabe nicht zugegen, gilt das von Service Supply gefertigte Protokoll als zutreffend, soweit nicht der Kunde den Gegenbeweis führt. Das Fahrzeug ist in einem sauberen, trockenen, die Feststellung von Schäden erleichternden Umfeld mit guter Beleuchtung zu übergeben. Bei Übergabe enthält das Fahrzeug grundsätzlich keine anderen Gegenstände als das zugehörige und im Protokoll erfasste Zubehör und die zugehörigen Dokumente. Ausgenommen sind vom Kunden aktiv gebuchte Zusatzleistungen.

Ist das Fahrzeug bei Übergabe verschmutzt, schneebedeckt, nass oder das Umfeld der Übergabe nicht ausreichend beleuchtet oder verhindern andere nicht von Service Supply zu vertretende Gründe eine ordnungsgemäße Begutachtung des Fahrzeugs, so gelten bei oder nach Rückgabe/Transportende festgestellte Schäden als bei Übergabe bereits vorhanden, es sei denn, der Kunde beweist das Gegenteil. Das gleiche gilt, falls das Fahrzeug bei Rückgabe an einem öffentlich zugänglichen Ort abzustellen ist. Für Schäden unterhalb der Höhe der Tür-Unterkante (insbesondere am Fahrzeugboden) haftet Service Supply nur, soweit Service Supply sie nachweislich pflichtwidrig verursacht hat.

Für durch Dritte verursachte Schäden, Mängel des Fahrzeugs und dessen Zubehör sowie für auftretende Pannen und nicht von Service Supply zu vertretende Schadensereignisse (beispielsweise nicht schuldhaft verursachte Reifen- und Felgenschäden, Steinschlag) und deren Folgen haftet Service Supply nicht. Service Supply wird den Kunden mit allen zumutbaren und angemessenen Maßnahmen bei der Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung und Schadensabwicklung unterstützen.

Ebenso haftet Service Supply nicht für die gewöhnliche oder dem Alter entsprechende Abnutzung des Fahrzeugs und/oder zugehörigen Zubehörs, Verschmutzung während des Transports sowie für den Verlust von Gegenständen, die nicht im Übergabeprotokoll erfasst sind.

Die Übernahme- und Übergabezeiten sind dem Protokoll zu entnehmen. Etwaige Schadensreklamationen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Ausschlussfrist von 24 Stunden werktags ab Übergabe an Service Supply zu melden. Allen Reklamationen und Beanstandungen sind alle der weiteren Aufklärung und Prüfung dienlichen Informationen und Unterlagen/Nachweise beizufügen.

3.3 Keine Überlassung

Service Supply wird das ihr überlassene Fahrzeug nur autorisiertem Personal und nicht Dritten überlassen, es sei denn

  1. die Überlassung erfolgt an einen Subunternehmer zum Zweck der Ausführung des Auftrags
  2. die Überlassung erfolgt aus zwingenden rechtlichen oder tatsächlichen Gründen, beispielsweise infolge einer richterlichen Anordnung. In diesen Fällen wird Service Supply den Kunden unverzüglich in Textform informieren und das weitere Vorgehen abstimmen.

4. Vertraulichkeit

Service Supply wird über vertrauliche Informationen des Kunden Stillschweigen wahren und solche Informationen nur für die Durchführung und Abwicklung der Vertragsbeziehungen mit dem Kunden, eine angemessene Rechtsverfolgung und Verteidigung und/oder die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verwenden. Vertrauliche Informationen in diesem Sinne sind Geschäftsgeheimnisse nach Maßgabe des Geschäftsgeheimnisgesetzes.

5. Datenschutz

Service Supply und der Kunde beachten die datenschutzrechtlichen Vorschriften. Der Kunde nutzt Informationen zu Mitarbeitern und/oder Subunternehmern von Service Supply und deren Personal, Service Supply die Daten von Ansprechpartnern, Abnehmern oder anderen einbezogenen natürlichen Personen auf Kundenseite ausschließlich zu Zwecken der Durchführung der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Anbieter und nicht zu anderen Zwecken.

6. Vergütung

6.1 Preise und Zahlungsbedingungen

Der Kunde vergütet die Leistungen von Service Supply nach Maßgabe der jeweils zuletzt vereinbarten Preise. Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisangaben gegenüber Verbrauchern enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer

Service Supply hat Anspruch auf Ersatz ihrer erforderlichen und abgerechneten Aufwendungen, die ihr in Ausübung ihrer Tätigkeit nach diesem Vertrag entstehen, insbesondere für: Kraftstoff/Energie, Schmierstoffe, Maut, Fähre. Reise- und Unterbringungskosten trägt Service Supply, es sei denn sie sind auf nicht von Service Supply zu vertretende Ereignisse, insbesondere Verzögerungen oder Vertragsänderungen zurückzuführen oder wurden vom Kunden freigegeben. Die Vergütung von Wartezeiten bleibt unberührt.  Bei Elektrofahrzeugen werden Ladezeiten, Umwege von und zu Ladestationen, Wege von und zu Ersatzstationen bei defekten Ladestationen sowie dadurch verursachter zeitlicher Mehraufwand stets zusätzlich berechnet.

6.2 Abrechnung

Rechnungen von Service Supply sind jeweils innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug auszugleichen. Die Abrechnungen von Service Supply gelten als zutreffend, wenn Sie nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen in Textform mit qualifizierter Darstellung der Beanstandungen durch den Kunden gerügt werden.

Gerät der Kunde trotz Mahnung in Verzug, so ist Service Supply zur Einstellung ihrer gesamten für den Kunden erbrachten/zu erbringenden Leistungen bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung berechtigt. Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist nur im Hinblick auf Ansprüche aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis zulässig. Der Kunde darf nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen von Service Supply aufrechnen.

7. Sonstige Haftung

Ansprüche der Parteien auf Schadensersatz sind wechselseitig ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer Vertragspartei, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist sowie solche, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften die Parteien einander nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Als vertragstypischer und vorhersehbarer Schadensbetrag ist ein Betrag von Euro 2500€ anzunehmen. Service Supply bleibt es vorbehalten, einen niedrigeren und dem Kunden vorbehalten, einen höheren Betrag eines vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens nachzuweisen. Die vorstehenden Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Parteien, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden sowie auch sinngemäß für Ansprüche auf Aufwendungsersatz.

Service Supply haftet darüber hinaus nicht für Einrichtungen oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Service Supply, insbesondere für Sperrungen, Störungen, nicht von Service Supply verschuldete Unfälle oder rechtswidrige Eingriffe Dritter in Bezug auf das Internet, IT- bzw. Telekommunikationsanlagen oder Straßen.

8. Referenznennungsrecht

Service Supply ist bei Unternehmern berechtigt, die vertragsgegenständliche Zusammenarbeit unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden zum Zwecke der Eigenwerbung, insbesondere als Referenz, unter Verwendung des Logos des Kunden zu benutzen und öffentlich zu machen. Im Rahmen der Referenznennung werden weder personelle noch finanzielle Details der Zusammenarbeit genannt, darüber hinaus keine technischen Informationen (beispielsweise zu den überführten Fahrzeugen) preisgegeben, welche über eine abstrakte Beschreibung der jeweiligen Auftragsinhalte hinausgehen.

9. Verbraucher

9.1 Widerrufsrecht

Für Verträge, die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln und auch nicht mit Unternehmern zustande kommen, kann ein Widerrufsrecht bestehen. Für den Fall des Bestehens eines Widerrufsrechts erhält der Kunde eine Widerrufsbelehrung mit Widerrufsformular in Textform.

9.2 Vertragstext/Vertragssprache

Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert und kann vom Kunden nach Vertragsschluss auch nicht mehr abgerufen werde. Der Kunde erhält jedoch von uns eine Vertragsbestätigung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften in Textform, die die wesentlichen Vertragsbestandteile beinhaltet. Darüber hinaus kann der Kunde diese Geschäftsbedingungen ausdrucken oder in anderer Form abspeichern.

9.3 Bindung

Hat der Kunde innerhalb von 72 Stunden ab Übermittlung einer Bestellung keine Bestätigung unsererseits erhalten, ist er nicht mehr an seine Vertragserklärung gebunden.

9.4 Streitbeilegung

Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) eingerichtet. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die Plattform finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr.

Wir sind grundsätzlich nicht bereit und auch nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausschluss des UN-Kaufrechts-Übereinkommens (CISG). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.

10.2 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, es sei denn, der Vertrag wird hierdurch für eine Partei insgesamt unzumutbar.

Stand: 06/2024